Skip to main content

Künstliche Intelligenz (KI) ist aktuell eines der meistdiskutierten Themen in Wirtschaft und Gesellschaft. Dabei geht es oft um die Frage, ob KI menschliche Arbeit ersetzen wird. Gerade im Betriebsrat macht sich daher vielerorts Skepsis und Sorge breit: Wird KI auch die Mitarbeiter im eigenen Unternehmen ersetzen? Droht ein massiver Stellenabbau?

Als Berater ist es meine Aufgabe, hier Aufklärung zu leisten und zu einem differenzierten Blick auf das Thema beizutragen. Denn eines ist klar: KI ist per se weder gut noch böse – entscheidend ist, wie wir Menschen sie einsetzen.

Was versteht man unter KI?

Vereinfacht gesagt versteht man unter KI die Fähigkeit von Computern, Aufgaben auszuführen, die normalerweise menschliche Intelligenz erfordern – etwa Lernen, logisches Schlussfolgern oder kreatives Problemlösen. Dabei agiert KI nicht starr nach einprogrammierten Regeln, sondern lernt selbstständig aus Erfahrung und passt sich an.

Schon heute kommt KI in vielen Unternehmensbereichen zum Einsatz, etwa in der Produktion, Logistik, Kundenbetreuung oder Verwaltung. Einige Beispiele:

– Intelligente Roboter, die komplexe Aufgaben flexibel ausführen
– Algorithmen, die große Datenmengen analysieren und Muster erkennen
– Chatbots, die Kundenanfragen automatisch beantworten
– Systeme, die Prozesse optimieren und Entscheidungen unterstützen

Die Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig und werden künftig noch zunehmen. Doch KI kann immer nur so gut sein wie die Daten, mit denen sie trainiert wird, und die Ziele, die wir Menschen ihr vorgeben.

Chancen und Risiken für Mitarbeiter

Für die Beschäftigten birgt der KI-Einsatz im Unternehmen Chancen und Risiken zugleich. Auf der Haben-Seite stehen die Entlastung von monotonen Routineaufgaben, die Unterstützung bei komplexen Tätigkeiten und die Erhöhung der Arbeitssicherheit, etwa wenn gefährliche Aufgaben an Roboter delegiert werden. Auch ergeben sich neue Möglichkeiten für Weiterbildung und attraktive Jobprofile rund um KI.

Dem gegenüber stehen Befürchtungen vor einem Verlust des Arbeitsplatzes oder einer Dequalifizierung. Denn wo KI Aufgaben übernimmt, fallen menschliche Tätigkeiten weg. Dies kann gering qualifizierte Beschäftigte besonders treffen. Zudem besteht die Gefahr einer engmaschigen Überwachung und eines Verlusts an Privatsphäre, wenn KI-Systeme Mitarbeiterdaten auswerten.

Entscheidend ist daher, den KI-Einsatz im Unternehmen aktiv und vorausschauend zu gestalten. Hier kommt dem Betriebsrat eine wichtige Rolle zu.

KI als Gestaltungsaufgabe für den Betriebsrat

Als Interessenvertretung der Belegschaft ist der Betriebsrat gefordert, sich konstruktiv-kritisch mit dem Thema KI auseinanderzusetzen. Dabei geht es nicht darum, den technologischen Fortschritt zu blockieren. Vielmehr muss der Betriebsrat darauf hinwirken, dass KI die Mitarbeiter unterstützt und nicht ersetzt.

Konkret ergeben sich folgende Aufgaben und Ansatzpunkte für den Betriebsrat:

– Frühzeitig Informationen über geplante KI-Projekte einholen
– Mitbestimmungsrechte bei der Einführung von KI-Systemen wahrnehmen
– Betriebsvereinbarungen zum Einsatz von KI abschließen
– Sich für Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeiter stark machen
– Schutz von Persönlichkeitsrechten und Privatsphäre der Beschäftigten sicherstellen
– Ethische Leitlinien für den KI-Einsatz im Unternehmen entwickeln
– Belegschaft informieren und für das Thema sensibilisieren

Der Betriebsrat muss sich dafür das nötige KI-Know-how aneignen, etwa durch Schulungen oder die Einbindung externen Sachverstands. Auch der Austausch mit Betriebsräten anderer Unternehmen kann hilfreich sein.

Verantwortungsvoller Einsatz von KI

Damit KI im Unternehmen zum Wohle der Mitarbeiter eingesetzt wird, braucht es klare Regeln und einen verantwortungsvollen Umgang. Einige Punkte, die es zu beachten gilt:

– KI-Systeme müssen transparent und nachvollziehbar sein. Es muss erkennbar sein, wie sie zu ihren Ergebnissen kommen.
– Die Qualität und Neutralität der Trainingsdaten ist entscheidend, um Verzerrungen und Diskriminierung zu vermeiden.
– KI darf nicht zur Überwachung oder Verhaltenskontrolle von Mitarbeitern missbraucht werden.
– Der Einsatz von KI muss ethisch reflektiert werden. Menschen müssen die Oberhand behalten.
– Mitarbeiter müssen auf den Umgang mit KI vorbereitet und weitergebildet werden. Ihre Fähigkeiten sollten die Systeme ergänzen.
– Vertrauen ist die Basis. Mitarbeiter sollten KI als Unterstützung erleben und mitgestalten können.

Der Betriebsrat ist hier als Vermittler und Treiber gefragt. In enger Abstimmung mit Unternehmensleitung, IT, Personalentwicklung und Belegschaft kann er dazu beitragen, einen „KI-Kodex“ im Unternehmen zu etablieren.

Fazit

KI ist Teil einer tiefgreifenden digitalen Transformation der Arbeitswelt. Sie bietet große Chancen – birgt aber auch Risiken für Beschäftigte. Umso wichtiger ist es, dass Betriebsräte das Thema nicht scheuen, sondern sich aktiv damit befassen.

Denn eines ist klar: Der technologische Wandel lässt sich nicht aufhalten. Wohl aber lässt er sich gestalten. Indem der Betriebsrat KI-Kompetenz aufbaut, Mitbestimmungsrechte nutzt und für einen ethisch reflektierten Einsatz von KI im Unternehmen eintritt, kann er entscheidend dazu beitragen, Ängste abzubauen und die Akzeptanz der Belegschaft für neue Technologien zu erhöhen.

KI muss den Menschen dienen – nicht umgekehrt. Dafür zu sorgen und die Interessen der Mitarbeiter zu wahren, ist und bleibt Kernaufgabe eines jeden Betriebsrats. Auch und gerade im digitalen Zeitalter.