CBAM: Warum die Emissionsdaten Ihrer Lieferanten außerhalb der EU zum Nadelöhr werden
Der CO2-Grenzausgleichsmechanismus betrifft zunächst Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom, doch die Liste wird erweitert. Wer diese Güter importiert, muss ab dem endgültigen Regime tatsächliche Emissionsdaten der ausländischen Produktion nachweisen, und genau das ist der Punkt, an dem viele Importeure aktuell noch nicht ausreichend vorbereitet sind.
Was CBAM ab dem endgültigen Regime tatsächlich verlangt
Während der Übergangsphase reichten noch Standardwerte für die eingebetteten Emissionen aus, mit dem endgültigen Regime müssen Importeure zunehmend tatsächliche, produktspezifische Emissionswerte ihrer Lieferanten außerhalb der EU nachweisen. Das betrifft direkte Emissionen aus der Produktion sowie unter bestimmten Bedingungen auch indirekte Emissionen aus dem eingesetzten Strom. Zusätzlich müssen Importeure CBAM-Zertifikate erwerben, deren Preis sich am europäischen Emissionshandel orientiert.
Für die betroffenen Waren muss außerdem quartalsweise berichtet werden, was eine deutlich höhere Berichtsfrequenz ist als bei der jährlichen CSRD-Berichterstattung. Wer die Daten nicht kontinuierlich, sondern erst kurz vor Meldeschluss zusammenträgt, gerät dabei schnell unter Zeitdruck.
Woher die Emissionsdaten kommen müssen und warum das schwierig ist
Lieferanten außerhalb der EU sind mit dem CBAM-Meldeformat oft nicht vertraut und liefern Daten in völlig unterschiedlichen Formaten, teils nur auf Nachfrage und mit erheblicher Verzögerung. Für Importeure bedeutet das einen ähnlichen Erfassungsaufwand wie beim LkSG, nur mit deutlich kürzeren Meldefristen und einer direkten finanziellen Konsequenz über den Zertifikatspreis.
- Kontinuierliche statt einmalige Abfrage der Emissionsdaten bei ausländischen Lieferanten
- Vergleich der gemeldeten Werte mit EU-Standardwerten zur Plausibilisierung
- Automatisierte Vorbereitung der quartalsweisen CBAM-Meldung
- Dokumentation, welcher Lieferant welche Daten wann geliefert hat
Wie sich CBAM-Meldungen vorbereiten lassen
Wer die Fristen und Berichtspflichten des CBAM-Regimes im Detail verstehen will, findet eine Übersicht der allgemeinen CSRD-Fristenlogik in CSRD-Fristen: Wer ist wann berichtspflichtig?. Für eine strukturierte Erfassung der Lieferantendaten über mehrere Berichtspflichten hinweg lohnt sich ein Blick in unseren Bereich Knowledge.
Häufige Fragen
Welche Waren sind aktuell von CBAM betroffen?
Zunächst Stahl, Aluminium, Zement, Düngemittel, Wasserstoff und Strom, die Liste wird schrittweise erweitert.
Was passiert, wenn ein Lieferant keine Emissionsdaten liefert?
Dann muss auf konservativere Standardwerte zurückgegriffen werden, was in der Regel zu höheren Zertifikatskosten führt.
Können Ihre Lieferanten CBAM-Daten heute liefern?
Der ESG-Check zeigt, wo Ihre CBAM-Vorbereitung noch auf Standardwerten statt echten Daten basiert.
ESG-Check starten →


