ESG

EU-Taxonomie: Warum Taxonomiefähigkeit und -konformität zwei verschiedene Prüfungen sind

10.07.2026 · 6 Min · skillbyte Redaktion

Die EU-Taxonomie stellt zwei Fragen, die leicht durcheinandergehen: Ist eine Aktivität überhaupt in der Verordnung gelistet, und erfüllt sie zusätzlich die technischen Bewertungskriterien. Wer beide Fragen vermischt, meldet am Ende eine Taxonomiequote, die bei der Prüfung nicht standhält.

Byte · ESGESGByteTaxonomie-Quote

Zwei Fragen, die sich nicht mit Bauchgefühl beantworten lassen

Taxonomiefähigkeit bedeutet nur, dass eine Wirtschaftsaktivität in einem der delegierten Rechtsakte überhaupt aufgeführt ist, etwa Metallverarbeitung oder Logistikdienstleistungen. Taxonomiekonformität ist die deutlich härtere Hürde: Die Aktivität muss substanziell zu einem der sechs Umweltziele beitragen, darf keinem der übrigen Ziele erheblich schaden, das sogenannte Do No Significant Harm, und muss die sozialen Mindestschutzvorkehrungen einhalten.

In der Praxis melden viele Unternehmen zunächst nur die Fähigkeitsquote, weil sie einfacher zu ermitteln ist, und lassen die Konformitätsprüfung liegen. Das Problem: Investoren und Banken fragen zunehmend gezielt nach der Konformitätsquote, weil sie für grüne Finanzierungskonditionen relevant ist, und eine fehlende oder grob geschätzte Zahl fällt sofort auf.

Taxonomiefähig ist fast jeder, taxonomiekonform nur, wer die Kriterien tatsächlich mit Belegen unterlegen kann.

Warum die Prüfung pro Aktivität so aufwendig ist

Für jede taxonomiefähige Aktivität müssen die technischen Bewertungskriterien einzeln geprüft werden, oft anhand konkreter Schwellenwerte wie CO2-Emissionsgrenzen pro Tonne Produkt. Zusätzlich verlangt die DNSH-Prüfung eine Betrachtung über alle sechs Umweltziele hinweg, von Wasserressourcen bis Kreislaufwirtschaft, was schnell mehrere hundert Einzelnachweise pro Aktivität ergibt.

  • Zuordnung der Geschäftstätigkeit zu NACE-Code und Taxonomie-Aktivität
  • Prüfung der technischen Bewertungskriterien mit konkreten Schwellenwerten
  • DNSH-Check über alle sechs Umweltziele mit Einzelnachweisen
  • Abgleich mit den sozialen Mindestschutzvorkehrungen laut OECD-Leitsätzen

Wie KI die Prüfung strukturiert statt ersetzt

KI-gestützte Systeme können Aktivitäten automatisiert den passenden Taxonomie-Kategorien zuordnen, die relevanten Schwellenwerte aus den delegierten Rechtsakten ziehen und prüfen, welche Nachweise bereits vorliegen und welche fehlen. Die fachliche Entscheidung, ob ein Grenzwert tatsächlich eingehalten wird, bleibt dabei immer bei den Fachverantwortlichen. Die Datenpunkte, die für diese Prüfung nötig sind, überschneiden sich stark mit den ESRS-Datenpunkten, die ohnehin im CSRD-Bericht erfasst werden müssen.

Eine Taxonomiequote ohne belegte Konformitätsprüfung ist im Prüfungsfall keine Zahl, sondern eine Schätzung mit Risiko.

Häufige Fragen

Müssen alle Unternehmen die Taxonomiequote melden?

Nur CSRD-berichtspflichtige Unternehmen müssen Taxonomiefähigkeit und -konformität für Umsatz, Investitionen und Betriebsausgaben angeben.

Was passiert, wenn eine Aktivität nicht taxonomiefähig ist?

Sie fließt einfach nicht in die Taxonomiequote ein, muss aber trotzdem als nicht taxonomiefähig ausgewiesen werden.

Wissen Sie, welche Ihrer Aktivitäten taxonomiekonform sind?

Der ESG-Check zeigt, wo bei Ihrer Taxonomie-Bewertung noch Nachweise fehlen.

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